Pflegschaft

Im deutschen Rechtssystem wurde die Pflegschaft geschaffen, um gegebenenfalls einen gesetzlichen Vertreter für eine Person zu bestellen, falls diese nicht mehr in der Lage sind, ihre Interessen selbst zu vertreten. Der Ursprung der Pflegschaft kommt aus dem Römischen (hier als Cura bezeichnet) und war für geisteskranke, verschwenderische oder minderjährige Menschen gedacht. Eine Pflegschaft wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeführt, das heißt also, dass die pflegende Person keinerlei Vergütung für diese Leistung erhält. Allerdings steht dieser Person ein pauschalisierter Aufwendungsersatz von jährlich 323 Euro zu (Stand 2007).